verschuldeter Unfall in Soltau & Heidekreis

verschuldeter Unfall

Was ist jetzt zu beachten?

Auch bei einem selbst verschuldeten Unfall ist es wichtig, den Schadenfall sauber zu dokumentieren und die weiteren Schritte richtig einzuleiten. Wenn Sie den Unfall verursacht haben, sollten Sie das Schadenereignis unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Je nach Schadenart und Versicherungsvertrag ist entweder Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung oder Ihre Vollkaskoversicherung zuständig.

Bei einem Schaden am gegnerischen Fahrzeug reguliert in der Regel Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die berechtigten Ansprüche des Geschädigten. Für den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug kommt eine Regulierung nur dann in Betracht, wenn eine entsprechende Vollkaskoversicherung besteht und der Schadenfall vom Versicherungsvertrag umfasst ist.

Schaden am eigenen Fahrzeug bei vorhandener Vollkaskoversicherung

Wenn für Ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht, kann der entstandene Schaden am eigenen Fahrzeug über diese Versicherung gemeldet werden. In vielen Fällen beauftragt die Versicherung einen eigenen Kfz-Sachverständigen, um den Schadenumfang, die Reparaturkosten und die weiteren regulierungsrelevanten Werte zu prüfen.

Dabei werden unter anderem die sichtbaren Beschädigungen, mögliche verdeckte Schäden, die Reparaturwürdigkeit, der Wiederbeschaffungswert und gegebenenfalls der Restwert des Fahrzeugs bewertet. Die genaue Vorgehensweise richtet sich nach den Bedingungen Ihrer Versicherung und den vereinbarten Vertragsgrundlagen.

Diese Angaben sollten Sie bereithalten

Damit Ihre Versicherung den Schadenfall schnell und korrekt bearbeiten kann, sollten Sie folgende Informationen und Unterlagen bereithalten:

  • Ihre Versicherungsnummer
  • Ihr amtliches Kennzeichen
  • amtliches Kennzeichen des geschädigten Fahrzeugs
  • Unfallzeit und Unfallort
  • Name und Anschrift des Geschädigten
  • kurze Beschreibung des Unfallhergangs
  • Fotos der beschädigten Fahrzeuge und der Unfallstelle, falls vorhanden
  • eventueller Polizeibericht oder Unfallaufnahme
  • Angaben zu Zeugen, sofern vorhanden

Je vollständiger die Informationen sind, desto besser kann der Schadenfall eingeordnet und bearbeitet werden.

Ist eine unabhängige Schadenaufnahme möglich?

Unter bestimmten Umständen kann nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung auch eine unabhängige Schadenaufnahme durch einen Kfz-Sachverständigen möglich sein. Dies sollte jedoch immer vorab mit der Versicherung geklärt werden, da bei Kaskoschäden die vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Versicherung maßgeblich sind.

Bitte beachten Sie hierbei insbesondere die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, kurz AKB. Diese regeln unter anderem, welche Pflichten Sie im Schadenfall haben, wann ein Gutachter beauftragt werden darf und welche Kosten übernommen werden können.

Fachliche Unterstützung im Schadenfall

Das Kfz-Sachverständigenbüro Maik Decampe unterstützt Sie bei Fragen rund um die Schadenaufnahme, Kaskogutachten und die technische Bewertung von Fahrzeugschäden. Gerade nach einem Unfall ist es sinnvoll, den Schaden fachgerecht einschätzen zu lassen und die nächsten Schritte mit der Versicherung sauber abzustimmen.

Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall ein Gutachten, eine Reparaturkalkulation oder eine andere Form der Schadenbewertung sinnvoll ist, beraten wir Sie gerne persönlich.