Unverschuldeter Unfall in Soltau & Heidekreis

Unverschuldeter Unfall

Ihr Recht auf ein unabhängiges Kfz-Gutachten

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall?
Dann haben Sie als Geschädigter grundsätzlich das Recht, den Fahrzeugschaden durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen. Das Kfz-Sachverständigenbüro Maik Decampe unterstützt Sie in Soltau, im Heidekreis und der Umgebung bei der Schadenaufnahme, der Erstellung eines Haftpflichtgutachtens und der fachgerechten Bewertung Ihres Fahrzeugschadens.

Ein unabhängiges Kfz-Gutachten dokumentiert den Schaden neutral und nachvollziehbar. Dabei werden nicht nur sichtbare Beschädigungen erfasst, sondern auch mögliche verdeckte Schäden, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall geprüft, sofern diese für den Schadenfall relevant sind. So erhalten Sie eine belastbare Grundlage für die Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Bei Schäden oberhalb der sogenannten Bagatellschadengrenze haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten. Häufig wird hierbei eine Schadenhöhe von etwa 1.000 Euro als Orientierung genannt. Ob diese Grenze erreicht wird, lässt sich direkt nach dem Unfall jedoch oft nicht sicher beurteilen. Liegt der Schaden darunter, kann stattdessen ein Schadenbericht oder eine Reparaturkalkulation als Abrechnungsgrundlage erstellt werden.

Die Gutachterkosten gehören bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich zum Schaden und werden bei eindeutiger Haftung in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Die genaue Regulierung hängt jedoch immer vom konkreten Schadenfall, der Haftungsfrage und der Versicherung ab.

Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Gutachtenbasis, also fiktiv, abrechnen. Auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann sinnvoll sein, wenn es Unklarheiten bei der Haftung gibt, Kürzungen vorgenommen werden oder sich die Schadenregulierung verzögert.

Wir kommen gerne zur Schadenaufnahme zu Ihnen vor Ort – zum Beispiel nach Hause, zur Werkstatt, an den Arbeitsplatz oder zum Abstellort des Fahrzeugs.

Diese Angaben sollten Sie beim Anruf bereithalten

  • Name, Anschrift und Telefonnummer
  • amtliches Kennzeichen Ihres Fahrzeugs
  • Name und Anschrift des Unfallgegners
  • Versicherung, Versicherungsnummer oder Schadennummer des Unfallgegners, sofern vorhanden
  • amtliches Kennzeichen des Unfallgegners
  • Unfallzeit und Unfallort
  • eventueller Polizeibericht oder Aktenzeichen
  • Fotos vom Schaden und von der Unfallstelle, falls vorhanden

Sollten Sie die Versicherungsnummer des Unfallgegners nicht kennen, reicht in vielen Fällen auch das amtliche Kennzeichen.
Wir unterstützen Sie bei den weiteren Schritten und erstellen ein nachvollziehbares Haftpflichtgutachten als Grundlage für die Schadenabwicklung.