Sie hatten einen verschuldeten Unfall ?
Im Falle eines verschuldeten Unfalls müssen Sie das Schadenereignis umgehend Ihrer Versicherung melden. Bei einer vorhandenen Vollkaskoversicherung, wird der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug von einem von der Versicherung beauftragen Kfz-Sachverständigen begutachtet.
Sie sollten folgendes bereithalten:
- Ihre Versicherungsnummer
- Amtliches Kennzeichen des Geschädigten
- Unfallzeit und Ort
- Name, Anschrift des Geschädigten
- eventuellen Polizeibericht / Unfallaufnahme
Unter Umständen ist, nach Rücksprache mit der Versicherung, eine unabhängige Schadenaufnahme möglich.
Bitte beachten Sie hierbei die Bedingungen (AKB) Ihrer Versicherung.