Sie hatten einen verschuldeten Unfall ?

Im Falle eines verschuldeten Unfalls müssen Sie das Schadenereignis umgehend Ihrer Versicherung melden. Bei einer vorhandenen Vollkaskoversicherung, wird der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug von einem von der Versicherung beauftragen Kfz-Sachverständigen begutachtet.
Sie sollten folgendes bereithalten:

  • Ihre Versicherungsnummer
  • Amtliches Kennzeichen des Geschädigten
  • Unfallzeit und Ort
  • Name, Anschrift des Geschädigten
  • eventuellen Polizeibericht / Unfallaufnahme

Unter Umständen ist, nach Rücksprache mit der Versicherung, eine unabhängige Schadenaufnahme möglich.

Bitte beachten Sie hierbei die Bedingungen (AKB) Ihrer Versicherung.