Tipps nach einem unverschuldeten Unfall.
Hier finden Sie Tipps für Ansprüche die Sie bei einem unverschuldeten Schadenereignis bei der gegnerischen Versicherung gelten machen können, falls diese anfallen.
Die gegnerische Versicherung muss alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch §249) und das StVR (Straßenverkehrsrecht) regeln das Schadenrecht. Diese können z.b folgende sein:
- Kosten des Kfz-Gutachters ab einer Schadenhöhe von ca. 1000,- Euro *Information
- Fiktive Abrechnung nach Gutachten oder Reparaturkalkulation *Informationen
- Wertminderung *Informationen
- Nutzungsausfall oder einen Mietwagen
- Schmerzensgeld
- Abschleppkosten
- Anwaltskosten
- Defekte Ausrüstung und Gepäck
- Telefon und Portokosten
- Reparaturbestätigung
- Inanspruchnahme der 130% Reglung *Informationen