Sie hatten einen unverschuldeten Unfall ?

Sie haben ab einer Schadenshöhe von 1000 ,-. Euro das Recht auf eine unabhängige Begutachtung Ihres entstandenen Schadens an Ihrem Fahrzeug.
Ihnen entstehen bei meiner Beauftragung keinerlei Kosten*
Ob der Schaden eine Höhe von 1000,- Euro (Bagatellschadengrenze) erreicht, ist nicht von Bedeutung bei der Beauftragung. Wir erstellen in diesem Fall eine Schadenbericht, welcher als Abrechnungsgrundlage für die gegnerische Versicherung dient.

Sie können gegebenenfalls auch zusätzlich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Beauftragung des Anwalts und die dort anfallenden Kosten gehören ebenfalls zum Schaden und können bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

Sie können Ihr Fahrzeug nach Ihrer Wahl instand setzen lassen oder auch nach Gutachten (fiktiv) abrechnen.

Nehmen Sie Ihr Recht auf eine unabhängige Begutachtung Ihres Schadens in Anspruch.

Wir kommen gerne zur Schadenaufnahme zu Ihnen vor Ort.

Sie sollten folgendes bei Ihrem Anruf bereithalten:

  • Ihren Namen, Anschrift und Telefon-Nummer
  • Amtliches Kennzeichen ihres Fahrzeuges
  • Namen und Anschrift des Unfallgegners
  • Versicherung / Versicherungs- oder Schadennummer des Unfallgegners**
  • Amtliches Kennzeichen des Unfallgegners
  • Unfallzeit und Ort
  • eventuellen Polizeibericht / – Nummer

 


Sie erreichen uns am schnellsten per Telefon unter 0151-28203739 oder nutzen Sie für Anfragen gerne unser Kontaktfomular


**Im Falle das Sie keine Versicherungsnummer des Unfallgegner haben, reicht uns auch das amtliche Kennzeichen. Wir kümmern uns um den Rest.
* Die Gutachterkosten gehören nach Deutscher Rechtsprechung zum Schaden und werden bei eindeutiger Schuldfrage, von der gegnerischen Versicherung gezahlt.