Sie können Ihr Fahrzeug im Haftpflichtschadenfall 30% über dem Wiederbeschaffungswert  und ggf. anfallender Wertminderung  reparieren lassen. Voraussetzung ist das so genannte Integritätsinteresse.  Dies besagt, dass eine Weiternutzung (Nutzungswille) des Fahrzeuges erforderlich ist.