Ein Kostenvoranschlag ist als Kostengrundlage für die Reparatur zu betrachten. Leider beinhaltet ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt, keine ggf. anfallende Wertminderung oder einen Nutzungsausfall, was für Sie ganz klar einen Nachteil darstellt. Eine merkantile Wertminderung ist allerdings Alter- und Laufleistungs beschränkt. Bis zu einer Schadenssumme  von 750,- Euro (Bagatellschadengrenze) kann dieser aber auch verwendet werden.