Habe ich nach einem unverschuldeten Unfall das Recht auf einen Kfz-Sachverständigen meiner Wahl?

Ja, Sie können einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen, denn Sie haben das Recht auf eine unabhängige Begutachtung Ihres Schadens.